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Art. 37 · Begriff

BZO Schattdorf · S. 14

1Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung. 2Sondernutzungspläne sind im Nutzungsplan der Gemeinde als Information einzutragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.