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Art. 16a · Sondernutzungszone Gartenbau

BZO Schattdorf · S. 6

1Die Sondernutzungszone Gartenbau dient ausschliesslich der Pflanzenaufzucht. 2Bauten und Anlagen sind nicht zulässig, namentlich auch dann nicht, wenn sie dem bodenabhängigen oder bodenunabhängigen Gartenbau (z.B. Gewächshäuser) oder dem Verkauf von gartenbaulichen Produkten dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.