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Art. 113 · Rechtliche Sicherung
BZO Schattdorf · S. 49
1Die Baukommission kann zur Sicherung der vorgeschriebenen Ausnützung verlangen, dass vor Baubeginn im Grundbuch eine entsprechende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung angemerkt wird. 2Der Ausnützungstransport ist in jedem Fall im Grundbuch anzumerken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.