← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 113 · Rechtliche Sicherung

BZO Schattdorf · S. 49

1Die Baukommission kann zur Sicherung der vorgeschriebenen Ausnützung verlangen, dass vor Baubeginn im Grundbuch eine entsprechende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung angemerkt wird. 2Der Ausnützungstransport ist in jedem Fall im Grundbuch anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.