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Art. 40 · Voraussetzung

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 23 · Original-PDF

1In allen Bauzonen können Gestaltungspläne erlassen werden sofern folgende Mindestflächen gegeben sind:

a)Kernzone 1'500 m2

b)Übrige Bauzonen 3'000 m2 'Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden.

3Gestaltungspläne haben eine bessere Überbauung als die Normalbauweise zu gewährleisten. Dies triffi.zu, wenn nebst den in $ 24 Abs. 2 PBG genannten Vorteilen folgende Kriterien erfüllt sind:

a)vorzügliche architektonische Gestaltung und gute Einfügung in die Umgebung;

b)preisgünstiger Wohnraum für Familien;

c)besondere Massnahmen zur Steigerung der Wohnhygiene;

d)sichere und verkehrsberuhigende Erschliessung;

e)gestaltete Kinderspielflächen von mindestens 15 %o der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche; 0 mindestens die Hälfte der Abstellflächen für Motorfahrzeuge in geschlossenen Räumen;

g)grosszügige und zweckmässige Gestaltung der Umgebung und Bepflanzung;

h)Massnahmen zur Abfallwiederverwertung;

r)UmweltfreundlichesEnergiekonzept. AYt.4l Inhalt I Der Gestaltungsplan muss beinhalten

a)den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit EinmeterHöhenkurven;

b)einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie Angaben über die generellen Grundrisse der Bauten;

c)einen Plan über die Verkehrserschliessung mit Angaben über die Abstellflächen flir Motorfahnze\ge;

d)Vorschriften über die Abstände;

e)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten; D Angaben über die Versorgung und Entsorgung;

g)Angaben über die Gestaltung der Umgebung, der Frei und Spielflächen sowie die Bepflanzung;

h)Sonderbauvorschriften.

2Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitere Unterlagen verlangen. aa

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.