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Art. 39 · Reservegebiete

BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 21 · Original-PDF

t Reservegebiete haben Richtplancharakter und unterstehen den Bestimmungen des übrigen Gemeindegebietes. Die Zuweisung zum Reservegebiet begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Einzonung.

2Die Reservegebiete sind filr eine zukünftige Entwicklung des Siedlungsgebietes bestimmt. Spätere Neueinzonungen sind bei ausgewiesenem Bedarfund anhaltender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vorzunehmen. -20-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.