Art. 1 · Zweck
BZO Baureglement Gemeinde Sattel · S. 5 · Original-PDF
Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken
a)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,
b)die zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens,
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,
d)sowie die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. ArJ.2 Geltungsbereich I Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. 'Es findet Anwendung flir Bauten und Anlagen, alle Neu-, Um-, An-, AuF und Nebenbauten sowie ftir Fassaden- und andere eingreifende Zweckänderungen.
3Dazu gehören insbesondere auch Kleinbauten, Wohnwagenüberdachungen, -vorbauten, Warenautomaten, Schaukästen, Reklameanlagen, Strassen, Terrainveränderungen über 1.0 m Höhe oder mehr als 50 m2 Grundfläche, Tankstellen, Lagertanks und dergleichen. -4- il. PLAI{TTNGSMITTEL
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.