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Art. 698.85

BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 42 · Original-PDF

698.85 195 m2

*gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes

Zusatzbestimmungen: - Gestaltungsplanpflicht nach Art. 37: Der Gestaltungsplan «Under Schwerzi» vom 8. Juli 2019 gilt als generell verbindliche Grundlage im Falle einer Revision des Gestaltungsplans. - Baubereich A1-A6 und B1-B3: Dächer sind leicht geneigt (4°-22°) und extensiv begrünt zu gestalten. - Baubereich C1-C15: Die Dächer müssen mindestens 8° geneigt sein. Pult-, Walm- und Tonnendächer sind nicht zulässig. Flachdächer sind nur bei untergeordneten Gebäudeteilen erlaubt. Dachaufbauten sind nicht zulässig. - Kleinbauten sind nur im Zugangsbereich der Mehrfamilienhäuser (Baubereiche A und B) für gedeckte Veloparkplätze und im Bereich des Quartierplatzes in Form einer Pergola zulässig. Kleinbauten sind mit extensiv begrüntem Flachdach zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.