Art. 650.00
BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 43 · Original-PDF
650.00 228 m2
*gemessen bis zum höchsten Punkt des Gebäudes
Zusatzbestimmungen: - Gestaltungsplanpflicht nach Art. 37: Der Gestaltungsplan «Heimat 2» vom 30. Januar 2017 gilt als generell verbindliche Grundlage im Falle einer Revision des Gestaltungsplans. - Es sind nur Flachdachbauten zulässig. - Die Pflicht zur Zurückversetzung des obersten Geschosses nach Art. 44 gilt nicht für die Baubereiche A und B. - Ergänzend zum Baubereich A6 ist ein Anbau bis max. 35.0 m2 aGbF zulässig. - Ergänzend zu den Baubereichen B10-B14 ist pro Grundstück ein Anbau bis max. 26.3 m2 aGbF zulässig. Anbauten sind mit extensiv begrüntem Flachdach zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.