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Art. 0.35 · zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur
BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 10 · Original-PDF
0.35 zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen (ÜZ-NNF) 0.07, mind. jedoch 40 m2 anrechenbare Gebäudefläche max. Gebäudelänge 30 m 35 m
4Der Hangzuschlag kann in Anspruch genommen werden, wenn die durchschnittliche Neigung entlang der Fassadenlinien an mindestens zwei der vier Fassadenansichten mindestens 10 % beträgt (siehe erläuternde Skizze im Anhang 8). Der Hangzuschlag gilt für alle Fassaden ausser der bergseitigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.