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Art. 0.15

BZO Bau- und Zonenreglement Ruswil · S. 12 · Original-PDF

0.15

7In der Arbeitszone kann die zuständige Stelle im Einzelfall die Überbauungsziffer und Gesamthöhe aufgrund der betrieblichen Bedürfnisse und der öffentlichen Interessen an einer möglichst guten Eingliederung in die bauliche und landschaftliche Umgebung abweichend festlegen. Grundlage hierfür ist die Beurteilung der Fachkommissionen nach Art. 3.

Empfindlichkeitsstufe: III

Art. 13

Sonderbauzone A (Höchweid) Sb A

1Die Sonderbauzone A (Höchweid) umfasst das Areal des ehemaligen Missionsseminars Höchweid. Sie dient dem Betrieb eines Zentrums für begleitetes Wohnen im Alter.

2Zulässig sind nur Wohnnutzungen sowie nicht störende Dienstleistungsbetriebe im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Zentrums für begleitetes Wohnen im Alter und ein öffentlich zugängliches Restaurant.

3Neubauten und wesentliche bauliche Erweiterungen sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gestattet. Der Gemeinderat legt nach Anhören der Bauherrschaft die massgebenden Gestaltungsund Bebauungskriterien fest. Die Gebäudedimensionen werden unter Berücksichtigung der Erhaltung der Bausubstanz, des Landschaftsbildes und der Geländeformen festgelegt.

4Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen ist ein Betriebsreglement, das die ausschliessliche Nutzung der Wohnungen für begleitetes Wohnen und der Dienstleistungsflächen für ergänzende Angebote sicherstellt. Das Betriebsreglement ist vor der Einführung durch den Gemeinderat zu genehmigen.

5Änderungen des Betriebsreglements, welche den Zweck der Betriebsgemeinschaft tangieren oder Auswirkungen auf die Nutzung der Liegenschaft haben, sind durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Empfindlichkeitsstufe: II

Art. 14

Sonderbauzone B (Autoverwertungsbetrieb) Sb B

1Die Sonderbauzone B umfasst das Areal des Autoverwertungsbetriebs in Werthenstein-Unterdorf. Sie dient ausschliesslich den Zwecken des Autoverwertungsbetriebs.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.