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Art. 29 · Aussenantennen / Wärmepumpen
BZO Russikon · S. 11 · Original-PDF
Nach aussen in Erscheinung tretende Dach-, Fassaden- und Gartenantennen sind in der Regel nicht zulässig. Wärmepumpen sind im bestehenden Gebäude oder aber mit einer geeigneten Verschalung zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.