Art. 20 · Gestaltungsplanpflicht Russikon Zentrum
BZO Russikon · S. 9 · Original-PDF
Für das bezeichnete Gebiet „Zentrum“ ist ein Gestaltungsplan zu erstellen, welcher namentlich Folgendes bezweckt: - die Weiterentwicklung des zentral gelegenen Gebiets zu einem attraktiven und gut funktionierenden Dorfzentrum und Begegnungsort durch Ansiedlung, geeignete Anordnung und ortsbaulich hochwertige Gestaltung von Versorgungseinrichtungen und Dienstleistungen (wie bspw. Läden, Postagentur, Restaurant, Gewerbe, Arztpraxis und allenfalls Spitex), ergänzt durch Wohnbauten mit teilweise altersgerechten Wohnformen; - eine zusammenhängende und hochwertige Aussenraumgestaltung, welche die Zentrum- und Begegnungsfunktion unterstützt und das Dorfzentrum in geeigneter Weise an die Kirchgasse mit der Bushaltestelle, die Dorfstrasse und die Berggasse anbindet sowie den offenen Bachlauf erlebbar macht; - eine zweckmässige Feinerschliessung sowie Parkierung, welche mehrheitlich unterirdisch erfolgt; - einen ortsbildverträglichen Lärmschutz für Wohnbereiche gegenüber der Kirchgasse und der Dorfstrasse. DachgestaltungArt. 21DachneigungEs sind nur allseitig vorspringende Satteldächer mit beidseitig gleicher Dachneigung zulässig: - bei Flarz- und flarzähnlichen Bauten: 20 - 27° - bei übrigen Bauten: 36 - 45° Im unteren Teil des Daches sind konstruktiv bedingte Reduktionen der Dachneigung gestattet. Für Klein- und Anbauten sind auch andere Dachformen zulässig. Seite 10 von 18 Bau- und Zonenordnung (BZO) Art. 22BedachungsmaterialDie Dächer sind mit Ziegeln zu decken. Die Farbe des Bedachungsmaterials hat den umgebenden Dächern zu entsprechen. Wo es die besondere Dachkonstruktion erfordert, resp. bei Gewerbe- oder Landwirtschaftsbauten, können auch andere, ästhetisch gleichwertige Dachmaterialien bewilligt werden (z. B. Schiefer, Faserzement-Schiefer, Wellfaserzement-Platten und ähnliche Materialien). Es sind nur nichtglänzende Kamine und Kaminabschlüsse zulässig. Sonnenkollektoren sind zulässig, wenn sie das Ortsbild nicht stören.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.