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Art. 69 · Gebührenreglement

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 40 · Original-PDF

1Die Gebühren und die weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externe Fachleute und regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Baugebührenreglement der Gemeinde.

8Schluss- und Übergangsbestimmungen 70 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bauund Nutzungsordnung hängigen Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.