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Art. 38
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 26 · Original-PDF
1Die Deponiezone dient der Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden aus dem Materialabbau im Deponiezone 25 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Gebiet Oberbann.
2Das Oberbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 1.5 m aufweisen.
3Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 2,5 m aufweisen.
4Der Deponiezone ist die Empfindlichkeitsstufe IV zugeordnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.