← BZO Rupperswil · Inhaltsverzeichnis

Art. 38

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 26 · Original-PDF

1Die Deponiezone dient der Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden aus dem Materialabbau im Deponiezone 25 Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Rupperswil Gebiet Oberbann.

2Das Oberbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 1.5 m aufweisen.

3Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 2,5 m aufweisen.

4Der Deponiezone ist die Empfindlichkeitsstufe IV zugeordnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.