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Art. 35 · Wohnzone W1

BZO Rüti · S. 18 · Original-PDF

Nutzweise

Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störende Gewerbe zulässig. Läden sind nicht gestattet.

18 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.