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Art. 35 · Wohnzone W1
BZO Rüti · S. 18 · Original-PDF
Nutzweise
Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und nicht störende Gewerbe zulässig. Läden sind nicht gestattet.
18 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.