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Art. 48 · Überbauungsziffern

BZO Rüschlikon · S. 16 · Original-PDF

PBG 72

Unter der Voraussetzung, dass die Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sind, können die Überbauungsziffern

–in den Wohnzonen W2A und W3 auf 27%

–in der Wohnzone W2B auf 22% und

–in den Wohnzonen W2G und W3G auf 27% erhöht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.