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Art. 23 · Erhöhter Grenzabstand

BZO Rüschlikon · S. 10 · Original-PDF

1 Gegenüber Grundstücken in Wohnzonen ist deren Grenzabstand (inkl. Mehrlängenzuschlag) einzuhalten. 2 Gegenüber der Wohnzone W2B Feldimoos gilt ein erhöhter Grenzabstand von 12.00 m. PBG 56, 57, 226

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.