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Art. 17 · Nutzweise, geschlossene Überbauung
BZO Rüschlikon · S. 8 · Original-PDF
PBG 252, 286
1 Es sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie mässig störendes Gewerbe zulässig. 2 Die geschlossene Überbauung ist bis zur zulässigen Gesamtlänge gestattet.
4 Wohnzonen W3, W2A, W2B, W2C, W2D, W1A, W1B, W3G und W2G
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.