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Art. 7.1 · Grundmasse

BZO Rümlang · S. 19 · Original-PDF

7.1 Grundmasse

1Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.

2Gegenüber Grundstücken in angrenzenden Bauzonen sind die Abstandsvorschriften jener Zonen einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.