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Art. 40 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 40 · Original-PDF

40 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung 7. PARKRAUMPLANUNG Der Gemeinderat ist für die Festsetzung und Nachführung der Parkraumplanung zuständig. 8. GÜTEKLASSENPLAN Der Gemeinderat ist für die Nachführung des Güteklassenplanes zuständig. 9. INKRAFTTRETEN Diese Parkplatzverordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der kantonalen Genehmigung in Kraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.