Art. 9 · Weitere Planungsinstrumente
BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 27 · Original-PDF
9. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 61 Aufhebung bisherigen Rechts
1Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:
a.der Bauzonenplan vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen
b.der Kulturlandplan vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen
c.die Bau- und Nutzungsordnung vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen
§ 62 Übergangsbestimmungen
1Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bau- und Nutzungsordnung hängige Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt.
2Für altrechtliche Sondernutzungspläne gelten folgende Begriffsdefinitionen:
a.Die Gebäudehöhe entspricht neu der Fassadenhöhe.
b.Die Firsthöhe entspricht neu der Gesamthöhe. Anhang
Kantonale Denkmalschutzobjekte (Orientierungsinhalt)
Nr. Objekt Ass.-Nr. Standort ROT001 Ref. Pfarrkirche, 1714 431 A Schluhen ROT002 Ref. Pfarrhaus, 1714/15
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.