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Art. 9 · Weitere Planungsinstrumente

BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 27 · Original-PDF

9. SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

§ 61 Aufhebung bisherigen Rechts

1Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:

a.der Bauzonenplan vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen

b.der Kulturlandplan vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen

c.die Bau- und Nutzungsordnung vom 29.11.2001, inkl. aller Teiländerungen

§ 62 Übergangsbestimmungen

1Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bau- und Nutzungsordnung hängige Baugesuche werden nach dem neuen Recht beurteilt.

2Für altrechtliche Sondernutzungspläne gelten folgende Begriffsdefinitionen:

a.Die Gebäudehöhe entspricht neu der Fassadenhöhe.

b.Die Firsthöhe entspricht neu der Gesamthöhe. Anhang

Kantonale Denkmalschutzobjekte (Orientierungsinhalt)

Nr. Objekt Ass.-Nr. Standort ROT001 Ref. Pfarrkirche, 1714 431 A Schluhen ROT002 Ref. Pfarrhaus, 1714/15

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.