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Art. 1 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Rothrist · S. 2 · Original-PDF

1. GELTUNGSBEREICH UND ÜBERGEORDNETES RECHT

§ 1 Geltungsbereich

1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umweltund Baurecht.

2Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.

3Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

§ 2 Übergeordnetes Recht

1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie hierzu ergangene Entscheide bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.