← BZO Root · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Abfallbehandlung

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 31 · Original-PDF

1Bei Neubauten sind auf privatem Grund unmittelbar an der Strasse gelegene Abstellplätze für Kehrichtgebinde zu schaffen, die für die Kehrichtabfuhr gut zugänglich sind und den Verkehr nicht behindern.

2Bei Bauten, die bei Inkrafttreten dieses Reglements schon bestehen, kann die zuständige Stelle die nachträgliche Anlegung von Abstellplätzen verlangen, wenn dies erforderlich ist und die örtlichen Verhältnisse es gestatten.

3Die zuständige Stelle kann bei der Überbauung grösserer Areale die Einrichtung von Entsorgungsstützpunkten und/oder Kompostieranlagen sowie Hundeversäuberungseinrichtungen verlangen.

4Lage, Zuständigkeit für den Betrieb und Unterhalt usw. werden im Rahmen der Erschliessung bzw. Baubewilligungsverfahren bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.