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Art. 16 · Grünzone Gewässerraum
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 15 · Original-PDF
1Die Grünzone Gewässerraum dient der Festlegung des Gewässerraums entlang der Fliessgewässer.
2Die Grünzone Gewässerraum ist anderen Zonen überlagert. Die von der Grünzone Gewässerraum überlagerten Grundstücksflächen innerhalb der Bauzone gelten als anrechenbare Grundstücksfläche.
3Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 199817 (GSchV).
4Die Gewässerabstände gemäss §§ 25 ff. des Wasserbaugesetzes vom 17. Juni 201918 sind einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.