← BZO Risch · Inhaltsverzeichnis

Art. 31 · Zone archäologischer Fundstätten und Siedlungen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 21 · Original-PDF

1Archäologische Stätten und Funde sind Denkmäler und sollen soweit als möglich

erhalten werden. Funde gehören dem Kanton. Liegen die archäologischen Stätten

in Bauzonen, so ist bei Vorliegen von Baugesuchen unverzüglich das Amt für

Denkmalpflege und Archäologie zu benachrichtigen.

2Die Zone archäologischer Fundstätten und Siedlungen überlagert die Grundnutzung und dient der Erhaltung archäologisch relevanter Funde. Sämtliche Terrainveränderungen in dieser Zone sind bewilligungspflichtig und bereits im Projektstadium mit dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu besprechen. Die Gebiete von Fundstätten und Siedlungen sind im Zonenplan schematisch dargestellt.

3Werden bei Bauvorhaben bisher unbekannte archäologische Stätten angetroffen,

so ist der Finder verpflichtet, dies unverzüglich dem Amt für Denkmalpflege und

Archäologie mitzuteilen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.