Art. 19 · Gebäudelänge, Gebäudebreite
BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 9 · Original-PDF
Gebäudelänge, Gebäudebreite
1Die Gebäudelänge und die Gebäudebreite bemessen sich gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB. Bemessungsweise
2Nebenbauten und unterirdische Bauten gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) sowie auskragende Balkone, Vordächer und Dachvorsprünge werden für die Gebäudelänge und die Gebäudebreite nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigte Gebäudeteile
3Alle weiteren auskragenden Gebäudeteile werden für die Gebäudelänge und die Gebäudebreite berücksichtigt. Berücksichtigte Gebäudeteile 5 Baureglement Gemeinde Riemenstalden E. Erschliessung, Parkierung, Strassennamen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.