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Art. 19 · Gebäudelänge, Gebäudebreite

BZO Baureglement Gemeinde Riemenstalden · S. 9 · Original-PDF

Gebäudelänge, Gebäudebreite

1Die Gebäudelänge und die Gebäudebreite bemessen sich gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB. Bemessungsweise

2Nebenbauten und unterirdische Bauten gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ 400.100) sowie auskragende Balkone, Vordächer und Dachvorsprünge werden für die Gebäudelänge und die Gebäudebreite nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigte Gebäudeteile

3Alle weiteren auskragenden Gebäudeteile werden für die Gebäudelänge und die Gebäudebreite berücksichtigt. Berücksichtigte Gebäudeteile 5 Baureglement Gemeinde Riemenstalden E. Erschliessung, Parkierung, Strassennamen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.