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Art. 157

BZO Bau- und Planungsgesetz BS · S. 46 · Original-PDF

1Der Beschluss ist den Abtretungs- und den Beitragspflichtigen zuzustellen.

2Durch Rekurs gegen den Baubeschluss können keine Einwände gegen Nutzungspläne erhoben wer­ den. Die Beitragspflicht kann nur bestritten werden, wenn der Beschluss die Beiträge festsetzt. 3.c) Rechtserwerb

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.