Art. 9 · Stadtgraben
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 17 · Original-PDF
Zweck
1Zweckbestimmung Die Zone Stadtgraben bezweckt die Freihaltung des ehemaligen Stadtgrabens und von Teilen der ehemaligen Schanzen. Nutzungen
2Zulässige Nutzungen a Ober- und unterirdische Parkplätze, b Kleinbauten und technische Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb der Parkplätze betriebsnotwendig sind, c Spiel- und Sportanlagen. Gestaltung
3Freiraumgestaltung Das von den vorgenannten Nutzungen nicht beanspruchte Stadt grabengelände ist im Sinne der naturnahen Freiflächen der Natur schutzzone Freihaltung park- oder gartenähnlich zu gestalten.
4Parkplätze Oberirdische Parkplätze sind zur zonengemässen Einbindung mit standortsheimischen Bäumen zu bepflanzen. Bestand und Pflege dieser Bäume sind über einen Bepflanzungs plan zu gewährleisten, der Teil der Baubewilligung bildet.
5Geländeveränderungen Geländeveränderungen sind bis zu einer maximalen Höhe oder Tie fe von 0,80 m ab bestehendem Geländeverlauf zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.