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Art. 80 · Nachisolation von Gebäuden
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 82 · Original-PDF
Nachisolation von Gebäuden Aussenhüllen von bestehenden Gebäuden dürfen nachisoliert wer den, auch wenn deswegen die Vorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudehöhe nicht mehr in vollem Masse eingehalten werden und die Ausnützungsziffer überschrit ten wird. Ausstattung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.