Art. 61 · Gestaltungsplan O: Chleigrüt
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 68 · Original-PDF
1Lage der Arbeitszone Die nach erfolgtem Kiesabbau im Chleigrüt je nach Bedarf für eine gewerbliche Nutzung zu erschliessende Teilfläche soll in direktem Anstoss an die vorgelagerte Arbeitszone III ausgeschieden werden. Aufteilung
2Vorrang Die Ausscheidung der Zonen-Teilbereiche nach erfolgtem Kiesab bau und deren Gestaltung wie Rekultivierung haben die Belange des Natur- und Landschaftschutzes vorrangig zu berücksichtigen. Vorrang BNO Rheinfelden 68 Stromeinspeisungsanlage
3Stromeinspeisungsanlage Die Stromeinspeisungsanlage des neuen Kraftwerkes Rheinfelden soll, falls sie extern des Maschinenhauses angesiedelt wird, in das Baugebiet zu liegen kommen. Nutzung
4Nutzungsvorschriften Für Bauten und Freiräume innerhalb des Gestaltungsplanareals gel ten die Nutzungsvorschriften der Arbeitszone II: Gewerbe. Vernetzung
5Vernetzung Im westlichen Bereich des Chleigrüts ist nach erfolgtem Kiesabbau eine Teilfläche dauernd von Bauten freizuhalten. Diese Fläche ist so zu gestalten, dass sie die Vernetzung der Landschaftskammern längs des Rheins (Wäberhölzli-Chleigrütgraben-Chleigrüt-Grossgrütgraben-Grossgrüt-Pfärrichgraben-Heimeholz) fördert. Landschaftsschutzzone Wald
6Landschaftsschutzzone Wald Die Nachnutzung des Chleigrüts darf keine Veränderung der natur räumlichen Gegebenheiten innerhalb der Landschaftsschutzzone Wald des Chleigrütgrabens zur Folge haben.
7Feuchtstandort Innerhalb des Gestaltungsplanareals ist nach erfolgtem Kiesabbau in der Nähe zum Chleigrütgraben ein Feuchtstandort zu schaffen. *Art. 62 Gestaltungsplan P: Im Industrie Zielvorgaben Städtebau
1Entwicklungskonzept Der Gestaltungsplan Im Industrie hat die Bebauung und die Er schliessung des einbezogenen Areals mit der bestehenden Wohn bebauung im Osten und dem geplanten Siedlungsschwerpunkt im Westen abzustimmen. Standortplanung * Art. 62 eingefügt und beschlossen am 8. Dezember 2004, genehmigt am 16. März 2005. BNO Rheinfelden 69 Nutzungskonzept
2Nutzungskonzept Dem Gestaltungsplan ist ein Wohnanteil von mindestens 30% der Bruttogeschossfläche des gesamten Bauvolumens (Neubauten + umgenutzte Altbauten) zugrunde zu legen. Dieser pflichtige Wohnraum ist schwergewichtig auf der südlichen Hälfte des Ge staltungsplanareals anzuordnen. Bebauung
3Bebauungskonzept a Im Anstoss an die östlich gelegene Wohnzone C, Umraum Mar garetenweg, ist die Bauhöhe von Neubauten auf einer Tiefe von 30 m ab Zonengrenze auf drei Vollgeschosse zu beschränken. b Für die maximal zulässigen Einbautiefen gelten die Vorgaben der «Richtlinien für das Bauern im Grundwassergebiet unter beson derer Berücksichtigung des Gebietes Kloos-Breitmatt-Weiherfeld der Stadt Rheinfelden». Erschliessung
4Erschliessungskonzept a Die Erschliessung des Areals für den motorisierten Verkehr ab der Kantonsstrasse 292 hat vorbehältlich der übergeordneten Planung über den Knoten Quellenstrasse zu erfolgen. b Der Gestaltungsplan hat in Varianten die Konsequenzen des Ver bleibs oder des Abbruchs der Industriegleiserschliessung längs der Quellenstrasse aufzuzeigen. c Der Einbezug des Margaretenweges für die motorisierte Er schliessung bleibt ausgeschlossen. Für Fussgänger und Radfahrer ist bei Abbruch oder Verlegung des Industriegleises aus dem Ge staltungsplanareal eine durchgehende, öffentlich nutzbare Verbindung Richtung Quellenstrasse/Gerstenweg offen zu halten.
5Parkierung Autoparkplätze für Personenwagen sind ab sechs Stellplätzen mit standortsheimischen Bäumen zu bepflanzen. Zielvorgaben Natur Freiraum
6Freihalteflächen a Die zonengemässe Grenzabstandsfläche längs der Ostgrenze des Gestaltungsplanareals ist entsprechend den Vorschriften der Naturschutzzone Freihaltung zu gestalten (Art. 21 Abs. 5 BNO). Diese Fläche ist an die pflichtige Aussenraumgestaltung gemäss Art. 13 Abs. 8 BNO anrechenbar. BNO Rheinfelden 70 b Bei Aufhebung des Industriegleises längs der Quellenstrasse ist der Bahndamm als begrüntes Landschaftselement für den Lärmund Sichtschutz der hinterliegenden Bauten zu belassen und mit Bäumen zu bestocken. Durchfahrten zur Erschliessung des hinterliegenden Gestaltungs planareals sind möglich.
7Grünraum Der gemäss Art. 13 Abs. 8 BNO zusammenhängend anzulegende Grünraum ist in Anlehnung an das innerhalb des Gestaltungsplan areals bestehende Naturobjekt als Baumgarten zu gestalten. Naturschutz
8Einzelbäume Im Rahmen der Bebauungs- und Freiraumplanung des Gestal tungsplans ist die Pflanzung und der Wuchsraum mehrerer grosskroniger Bäume zu sichern. *Art. 62a Gestaltungsplan Q: Müller-Brunner Zielvorgaben Städtebau
1Bebauung Bebauung a Der östliche Bereich ist von Bauten möglichst freizuhalten, damit der Stadtgraben von der Schifflände bis zur Bahnhofstrasse einen durchgehenden Freiraum bildet. b Bestehende Bauten können im Rahmen der übergeordneten Ziel setzungen ersetzt, umgebaut und umgenutzt werden. Die Posi tion und Wirkung des Roten Hauses und der Stadtmauer als Ein gang zur Altstadt sind dabei zu stärken. Zulässig sind auch Ergän zungsbauten, welche mit Ausnahme technisch bedingter Einrich tungen über dem neu gestalteten Terrain nicht in Erscheinung treten. c Als Ersatz für die abzubrechende Bändelifabrik wird eine Bebau ung entlang der südwestlichen Hangkante angestrebt, die den Stadtgraben auf der Westseite abschliesst. Der Raum der HabichDietschy-Strasse ist westlich des Stadtgrabens mit mindestens einem Sockelgeschoss klar zu definieren. d Die Gesamthöhe für Neubauten westlich des Stadtgrabens be trägt in der ersten Bautiefe entlang des Stadtgrabens und der Habich-Dietschy-Strasse maximal 284.50 m.ü.M. (Parzellen 54, 1262, 1937). *Art. 62a Gestaltungsplan Q: Müller-Brunner beschlossen und eingefügt am 17. Juni 2009, genehmigt am 21. Oktober 2009. BNO Rheinfelden 71 Schutzobjekte e Das Rote Haus ist ein kommunales Schutzobjekt. Südöstlich da von sind oberirdische Ergänzungsbauten entlang des Parkhauses möglich, wenn damit ein gestalterisch überzeugender Abschluss und Übergang zum Stadtgraben geschaffen wird. Nutzung
2Nutzung a Innerhalb des Gestaltungsplanareals sind mit Ausnahme von Tankstellen alle Nutzungen der Arbeitszone I zulässig. b Mindestens für die Erdgeschoss- (Rotes Haus) und Sockelge schosse (Neubauten) sind publikumsorientierte Nutzungen vor zusehen. c Für Neubauten in der Arbeitszone I gelten folgende maximale Nutzungsmasse:
–Parzelle 54: 4’600 m2 anrechenbare BGF
–Parzellen 1262, 1937: 1’350 m2 anrechenbare BGF
3Erschliessung und Parkierung Mit Ausnahme einzelner Kurzzeitparkplätze ist die Parkierung unterirdisch anzuordnen. Dabei sind soweit sinnvoll die Zu- und Wegfahrten bestehender Parkierungsanlagen zu nutzen. Erschliessung
4Fussgängerbeziehungen a Das bestehende Oelwegli kann in Abstimmung auf die neue Freiraumgestaltung verlegt werden. Dabei ist eine öffentliche, hindernisfreie und attraktive Fussgän-gerverbindung von der Schifflände bis zur Bahnhofstrasse sicherzustellen. b Die bestehende öffentliche Fusswegverbindung zwischen Rotem Haus und Parkhaus zum oberen Stadtgraben ist gestalterisch aufzuwerten. Zielvorgaben Natur
5Stadtgraben Der gesamte Bereich des Stadtgrabens ist als einheitlich gestalte ter, öffentlicher Raum mit hoher Aufenthaltsqualität auszubilden. Stadtgraben Dabei soll mit einem möglichst weichen Terrainverlauf an das süd liche Stadtgrabenareal und an das Niveau der Schifflände ange schlossen werden. Die Höhenbeschränkungen für Terrainverän derungen finden keine Anwendung.
6Freihalteflächen, Durchlässigkeit Der Stadtgraben gilt als Vernetzungskorridor. Die entsprechenden Vorgaben in Art. 20 BNO sind möglichst weitgehend einzuhalten. Freiraum Nicht befestigte Flächen sind in Anlehnung an die Vorgaben der Naturschutzzone Freihaltung zu gestalten. BNO Rheinfelden 72 Zielvorgaben Energie
7Energiekonzept Mit dem Baugesuch ist ein Energiekonzept einzureichen, welchem eine möglichst geringe Umweltbelastung und eine sparsame Ener gieverwendung zugrunde liegen. Abwärme und erneuerbare En ergien sind mit Priorität zu nutzen. Neubauten haben mindestens den Minergie-Standard einzuhalten. Energiekonzept *Art. 62bis Gestaltungsplan R: Kieshübelhof Zielvorgaben Nutzung
1Bebauungskonzept Die gebäudegebundene Golfinfrastruktur ist grundsätzlich in den bestehenden Gebäuden unterzubringen. Neue Gebäude, mit Aus nahme von technisch bedingten An- und Kleinbauten (z.B. Pump haus) und mit Ausnahme der Abschlagsüberdeckung, sind bis ma ximal 600 m2 Bruttogeschossfläche zulässig. Bebauung
2Erschliessung Die Erschliessung für Besucher mit Motorfahrzeugen erfolgt aus schliesslich von Norden über das Gebiet Weiherfeld Ost (Libellen weg-Kieshübelweg). Motorisierter Durchgangsverkehr durch das Golfareal sowie nicht anlagegebundener Zugangsverkehr sind mit geeigneten Massnahmen zu unterbinden. Infrastruktur
3Parkierung Das Parkplatzangebot ist auf den Regelbetrieb auszurichten. Für Grossanlässe sind zusätzlich temporäre Parkplätze an dafür geeig neten Standorten nachzuweisen.
4Wegnetz Die bestehenden Wegverbindungen müssen für den Fussgänger verkehr und soweit im kommunalen Richtplan vorgesehen auch für den Radwegverkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es sind ausreichende In¬frastruktureinrichtungen vorzusehen (Sitz bänke, Abfall- und Hundeversäuberungseinrichtungen u.a.). *Art. 62bis Gestaltungsplan R: Kieshübelhof beschlossen und eingefügt am 22. März 2006, genehmigt am 26. Juni 2006. BNO Rheinfelden 73 Eingliederung Zielvorgaben Gestaltung
5Landschaftsbild Bauten und Anlagen sind durch ihre Lage, Gebäudeform, geeig nete Terraingestaltung, Materialwahl und mit Hilfe von standort heimischen Gehölzen und einer naturnahen Umgebungsgestal tung gut in die Landschaft zu integrieren. Terrainveränderungen sind auf das Minimum zu reduzieren. Parkplätze sind mit standort heimischen Bäumen zu bepflanzen. Zielvorgaben Schutz
6Vernetzung Die ökologischen Ausgleichsflächen in der Spezialzone Golf sowie ausgelagerte ökologische Ausgleichsflächen ausserhalb der Spe zialzone Golf gemäss Art. 31bis Abs. 8. sind miteinander und mit Vernetzung den angrenzenden naturnahen Flächen und Objekten gemäss Vor gaben in kommunalen Nutzungsplänen, Richtplänen und Konzep ten zu vernetzen.
7Kultur- und Naturobjekte Der mit dem Gestaltungsplan Kieshübelhof zu klärende Umgang mit Kultur- und Naturobjekten umfasst folgenden Bestand: 1 Römische Villa Kieshübelhof-Görbelhof 2 Teich Kieshübelhof Schutzobjekte BNO Rheinfelden 74 Teil 6 Bauvorschriften Definitionen und Messweisen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.