Art. 60 · Gestaltungsplan N: Schiffacker
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 67 · Original-PDF
Zielvorgaben Städtebau
1Bebauungskonzept Der Gestaltungsplan Schiffacker hat die Bebauung einer freizeitorien tierten Arbeitszone so zu regeln, dass zusammen mit der Schulanla Bebauung ge Engerfeld, der Eremitage und dem Freihaltegebiet Kunzental ein gestalterisch hochwertiger Siedlungsrand und Stadteingang entsteht.
2Nutzungskonzept a Die Arbeitszone Schiffacker dient vorrangig der Aufnahme privat wirtschaftlich betriebener Bauten und Anlagen für Sport-, Freizeitund Kulturaktivitäten. Die Ansiedlung öffentlicher Bauten und Anlagen derselben Zweckbestimmung bleibt vorbehalten. b Einkaufszentren, Fachmärkte, Tankstellen und Wohnungen blei ben in Abweichung zur Grundnutzung der Arbeitszone I ausge schlossen. BNO Rheinfelden 67 Lärmschutz
3Lärmschutz a Bei lärmempfindlichen Räumen sind die Planungswerte des Lärmschutzes einzuhalten. Lärmempfindliche Räume können nur be willigt werden, wenn sie nachweislich über genügend lärmge schützt angeordnete Fenster verfügen. b In der Mitte der offenen Fenster muss die Summe aller Dämp fungen bezogen auf den Emissionswert von Autobahn und Auto bahnzubringer mindestens 25 dB (A) betragen. c Bei der Anlage offener Spiel- und Sportflächen sind diese soweit als möglich mit randständigen Bauten und Schutzwällen zur Au tobahn und zum Autobahnzubringer hin abzuschirmen. Erschliessung
4Parkierung Autoparkplätze sind mit versickerungsfähigen Oberflächen zu ver sehen und ab sechs Stellplätzen mit standortsheimischen Bäumen zu bepflanzen. Zielvorgaben Natur Natur- und Landschaftsschutz
5Freihalteflächen Die Bauabstandsfläche zur Autobahn und zum Autobahnzubringer hin sind entsprechend den Vorschriften der Naturschutzzone Frei haltung zu gestalten. Diese Flächen sind an die pflichtige Aussenraumgestaltung gemäss Art. 13 Abs. 8 BNO anrechenbar.
6Schutzbepflanzung Ost Im nördlichen Randbereich des Gestaltungsplanareals ist hälftig zur Zone ÖBA hin eine Schutzbepflanzung mit einer Breite von 15 m gemäss den Vorschriften von Art. 23 BNO anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.