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Art. 59 · Gestaltungsplan M: Weiherfeld-West

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 66 · Original-PDF

Zielvorgaben Städtebau Konzepte

1Entwicklungskonzept Der Gestaltungsplan Weiherfeld-West hat die Entwicklung eines in Etappen verwirklichbaren Gewerbeparks auf die im Osten anstossende Wohnsiedlung Augarten abzustimmen.

2Nutzungskonzept Die Erschliessung, die Arealteilung und die nach Vorschriften der Arbeitszone II möglichen Bautenmodule sind auf die Muster und die Bedürfnisse von KMU-Betrieben auszurichten. Bebauung

3Bebauungsvorgaben a Innerhalb des Gestaltungsplanareals gilt eine Bauhöhenbeschrän­ kung von vier Vollgeschossen (entsprechend einer ­Gebäudehöhe von 13 m). Davon ausgenommen sind betrieblich unentbehrliche Bauteile, sofern dadurch keine öffentlichen oder nachbarrecht­ lichen Interessen verletzt werden. Im Einzelfall entscheidet der Gemeinderat. b Offene Lagerplätze sind im Innern des Areals sowie längs des Bahndamms im Süden anzuordnen. Lärmschutz

4Lärmschutz a Bei lärmempfindlichen Räumen sind die Planungswerte des Lärm­- schutzes einzuhalten. Lärmempfindliche Räume können nur be­ willigt werden, wenn sie nachweislich über genügend lärmge­ schützt angeordnete Fenster verfügen. b In der Mitte der offenen Fenster muss die Summe aller Dämpfun­ gen bezogen auf den Emissionswert mindestens betragen: 25 dB (A) bezogen auf die Autobahnspange A3-A98, 15 dB (A) bezogen auf die Kantonsstrasse K 292. c Bei Anordnung und Ausrichtung der Bauten im östlichen Randbe­ reich des Areals ist eine wirkungsvolle Abschirmung der Siedlung Augarten bezüglich der arealseigenen Lärmeinflüsse wie jener der Autobahnverbindung im Westen anzustreben. Erschliessung

5Zufahrt Die Erschliessung des gesamten Gestaltungsplanareals für den motorisierten Verkehr hat über den an der Nordgrenze geplanten Krei­ sel der Autobahnauffahrt ab der Kantonsstrasse K 292 zu erfolgen. BNO Rheinfelden 66

6Parkierung Autoparkplätze für Personenwagen sind ab sechs Stellplätzen mit standortsheimischen Bäumen zu bepflanzen. Zielvorgaben Natur Freiraum

7Freihalteflächen Die Bauabstandsfläche zur Kantonsstrasse im Norden, die Grenzabstandsfläche zum Autobahnbauwerk im Westen sowie ein Frei­ haltestreifen von 10 m Tiefe längs des Bahndamms im Süden sind entsprechend den Vorschriften der Naturschutzzone Freihaltung zu gestalten. Diese Flächen sind an die pflichtige Aussenraumgestal­ tung gemäss Art. 14 Abs. 8 BNO anrechenbar.

8Schutzbepflanzung Ost Im östlichen Randbereich des Gestaltungsplanareals haben Bau­ ten einen Grenzabstand von 15 m einzuhalten. Die Freifläche ist als Schutzbepflanzung gemäss den Vorschriften von Art. 23 BNO zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.