Art. 52 · Gestaltungsplan E: Kapuzinerberg
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 59 · Original-PDF
Zielvorgaben Städtebau Bebauung
1Bebauung a Die Neubauten der Arbeitszone I sind auf eine Bauhöhe von drei ollgeschossen zu beschränken. b Bei der Bebauung der Arbeitszone I ist auf eine wirkungsvolle Abschirmung des hinterliegenden Wohnquartiers bezüglich der Lärmeinflüsse von Süden zu achten. Nutzung
2Nutzung Innerhalb des Gestaltungsplanareals sind in Abweichung zur Grundnutzung der Arbeitszone I Abstellflächen für die Parkierung von Personenautos und Lastwagen von ausserhalb gelegenen Be trieben zulässig. Bautenschutz
3Villa Froneggweg 11 Bei der Bebauung des westlichen Gestaltungsplanareals ist auf die kommunal geschützte, direkt anstossende Villa am Froneggweg 11 (BSO 7.3) Rücksicht zu nehmen. Erschliessung
4Parkierung a Der bestehende Parkplatz im Westen des Areals, übergreifend in der Arbeitszone I und in der Wohnzone A gelegen, kann bei Wah rung seiner Gestaltung (Bepflanzung, Sichtdämme) verbleiben. b Neue Parkplätze der Arbeitszone I sind innerhalb des zugehörigen Zonenbereichs, allenfalls im Verbund mit Abstellplätzen der An wohner der Wohnzone A anzulegen. BNO Rheinfelden 59 Zielvorgaben Natur Durchlässigkeit
5Durchlässigkeit Das Gestaltungsplanareal wird im Osten von einem Nord-Süd (Rheinufer-Kapuzinerberg) und einem zwischen der Arbeits- wie der Wohnzone verlaufenden Grünraum-Vernetzungskorridor über lagert. Die Durchlässigkeit dieser Korridore ist gemäss den Vor schriften der Naturschutzzone Durchlässigkeit zu gewährleisten. Naturschutz
6Einzelbäume Im Rahmen der Bebauungs- und Freiraumplanung des Gestaltungsplans ist die Pflanzung mehrerer grosskroniger Bäume zu sichern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.