Art. 50 · Gestaltungsplan C: Roniger-Park
BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 57 · Original-PDF
Zielvorgaben Städtebau
1Bebauung Fassung des Gestaltungsplanareals im Süden mit einer dichten Randbebauung, im Norden mit Solitärbauten in Anlehnung an das Baumuster der geschützten Villa. Bebauung
2Villa Die im Süden des Baugevierts mögliche Randbebauung ist so auf das Umfeld der Villa (BSO 5.1) abzustimmen, dass diesem Bau ein angemessener Bereich des Gartenparterres Süd verbleibt. Bautenschutz Zielvorgaben Natur Freiräume
3Freiräume Die nach Nutzungsplan Siedlung bzw. nach obstehenden Zielvorga ben Städtebau mögliche Bebauung des Gestaltungplanareals ist so mit dem ortsbildprägenden Park abzustimmen, dass: a Im Anstoss an die Kaiserstrasse ein möglichst zusammenhängen der, in Anlehnung an die Bepflanzung des Parks gestalteter Grün streifen von mindestens 10 m Tiefe unüberbaut bleibt. b Im Kernbereich des Areals eine zusammenhängende Freifläche mit gemischtem Baumbestand verbleibt, welche eine dem beste henden Park angenäherte ökologische Trittstein-Funktion weiter hin zu sichern vermag.
4Durchlässigkeit Das Parkareal liegt in einem Nord-Süd verlaufenden GrünraumVernetzungskorridor (Rheinufer-Kapuzinerberg). Zur Sicherung der Durchlässigkeit Durchlässigkeit dieses Korridors ist die Randbebauung längs der Quellenstrasse mindestens einmal zu unterbrechen und die Lücke gemäss den Vorschriften der Naturschutzzone Durchlässigkeit zu gestalten.
5Naturensembles Der mit dem Gestaltungsplan zu klärende Umgang mit Natur- ensembles umfasst folgenden Bestand: NE 173 Altes Parkgehölz mit gemischtem Baumbestand. Naturschutz BNO Rheinfelden 57
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.