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Art. 48 · Gestaltungsplan A: Bahnhof

BZO Bau- und Nutzungsordnung Rheinfelden · S. 54 · Original-PDF

Zielvorgaben Städtebau

1Bebauung Bebauung a Fassung des Bahnhofplatzes. Fassung des Platzraumes im Süden mit einem schmalen Längs­ -bau (gemischte Nutzungen, Parkierung), der auch die Lärm­ abschirmung verbessert. b Aufweitung der Quellenstrasse. Angestrebt wird eine boulevardähnliche Verbindung zum neuen Siedlungsschwerpunkt Kloosfeld. Bautenschutz

2Bahnhof Bei Um- und Ausbauten des Bahnhofkomplexes ist ein stimmiger Anschluss der Erweiterungsbauten mit dem geschützten Kernbau (BSO 2.1) zu suchen. Erschliessung

3Anschluss Kantonsstrasse Die Gestaltung des Knotenausbaus Bahnhofstrasse-Kaiserstrasse ist Sache des Kantons bzw. der Gemeinde. Diese Planung ist späte­ stens zum Zeitpunkt der Gestaltungsplanung zu konkretisieren.

4Parkierung Das bahnbezogene Park-and-Ride-Angebot im Umraum des Bahn­ hofs ist zu verbessern und langfristig zu sichern (allenfalls Parkhaus, siehe Abs. 1 lit.a). Freiräume

5Platzgestaltung Die Gestaltung des Bahnhofplatzes erfolgt unter Koordination und Federführung der Gemeinde. BNO Rheinfelden 54 Art. 49* Gestaltungsplan B: Bahnhofsaal Zielvorgaben Städtebau

1Nutzung und Bebauung Bebauung a Sicherstellung einer gemischten Nutzweise gemäss Art. 13 Abs. 1 BNO mit publikumsorientierter Nutzung im ersten Vollgeschoss am Bahnhofsplatz und dem Gebäude «Bahnhofsaal». b Hohe Nutzungs- und Bebauungsdichte und eine haushälterische Bodennutzung an zentraler Lage in Bahnhofsnähe. c Räumliche Fassung und Aufwertung des Bahnhofplatzes. d Sicherstellung einer städtebaulich, architektonisch und freiräumlich besonders gut gestalteten Überbauung (Gebäude / Aussen- und Freiräume) zur Gewährleistung einer attraktiven Ankunftssituation am Bahnhof unter besonderer Rücksichtnahme auf die geschütz­ ten, historischen Gebäude «Bahnhofsaal» und «Bahnhof». e Gewährleistung der Flugschneise der Fledermauskolonie St. Martin. Freihaltung

2Strassenhof Die Fläche zwischen der Kaiserstrasse und den Arkaden des ge­ schützten Bahnhofsaals ist von Bauten freizuhalten.

3Bahnhofsaal Die Strassenfassade Nord und die Zugangsfassade West des Bahnhofsaals (BSO 2.3) sind bei Ausbauten und Umnutzungen freizuhalten. Verdichtung

4Bauliche Verdichtung Im Rahmen eines Gestaltungsplans können die Vollgeschosszahl und die Gebäudehöhe wie folgt erhöht werden:

–Städtebaulicher Akzent als östlicher Abschluss des Bahnhofplatzes: maximal 8 Vollgeschosse bis maximal 26.0 m Gebäudehöhe.

–Entlang der Bahnlinie: maximal 6 Vollgeschosse bis maximal 20.0 m Gebäudehöhe.

–Entlang der Kaiserstrasse: maximal 5 Vollgeschosse bis maximal 17.0 m Gebäudehöhe. Im Rahmen eines Gestaltungsplans kann die Ausnützungsziffer auf maximal 1.8 erhöht werden. Voraussetzung für die bauliche Verdich­ tung und Höhenentwicklung ist eine städtebaulich überzeugende Einbindung in die Umgebung des ISOS-Schutzobjekts Bahnhofquar­ tier und die Integration in die Altstadtsilhouette von Rheinfelden so­ wie eine entsprechende Qualitätssicherung für die Folgeverfahren. *Art. 49 beschlossen und eingefügt am 26. März 2024, vom Regierungsrat genehmigt an der Sitzung vom 25. September 2024. BNO Rheinfelden 55 Zielvorgaben Natur, Umwelt- und Klimaschutz Freiraum

5Aussen- und Freiraum Die Aussen- und Freiräume sind sorgfältig, von sehr guter räum­ licher und gestalterischer Qualität und entsprechend ihrer ­Funktion zu gestalten. Auf hochwertige Begegnungsräume sowie eine standort- und klimagerechte Vegetation wird spezielles Gewicht gelegt. Die Aussen- und Freiräume sind zurückhaltend zu versie­ geln, um gute Voraussetzungen für die Rückhaltung und Versi­ ckerung von Regenwasser zu schaffen. Der südliche Übergangs­ bereichs zur Bahn ist so zu gestalten, dass die ökologische Vernet­ zung, insbesondere für Reptilien und Amphibien entlang des Gleis­ raums gewährleistet bleibt. Naturschutz

6Naturensembles und Naturobjekte Der mit dem Gestaltungsplan zu klärende Umgang mit Natur­- ensembles oder Naturobjekten umfasst folgenden Bestand: NE 147 Hochhecke

7Naturensemble 147 Der Baumgruppe kommt innerhalb der Flugschneise der Fledermauskolonie in St. Martin die Bedeutung eines vorrangigen Orientierungszeichens zu. Der Erhalt dieser Leitfunktion ist bei Beseiti­ gung/Ersatz der bestehenden Bäume mit der Gemeinde zu klären. Energie

8Energie Alle Neubauten sind energieeffizient zu erstellen. Mobilität

9Mobilität / Parkierung Der Pflichtbedarf an Parkfeldern für Personenwagen ist gemäss VSS-Norm 40 281 zu ermitteln. Aufgrund der sehr guten Erschlies­ sung mit dem öffentlichen Verkehr gelten folgende Minimal- und Maximalwerte:

a)für Wohnnutzungen (Bewohner / Besucher):

mindestens 50%; maximal 60%

b)für alle übrige Nutzungen (Beschäftigte / Besucher):

mindestens 20%; maximal 40% Eine Unterschreitung des minimalen Angebots an Parkfeldern ist zu­ lässig, wenn mit einem Mobilitätskonzept aufgezeigt wird, warum der Bedarf an Parkfeldern tiefer liegt und mit welchen Massnahmen dieser geringere Bedarf dauerhaft sichergestellt werden kann. Das Mobilitätskonzept ist mit dem Baugesuch einzureichen. BNO Rheinfelden 56

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.