Art. 11 · Nutzungsumlagerung
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 5 · Original-PDF
1Die Nutzungsumlagerung erlaubt eine freiere Anordnung der zulässigen Geschossflächen auf demselben Grundstück. Dabei kann der Gemeinderat ausnahmsweise Abweichungen von der zulässigen Bebauungsziffer gestat ten.
2Abweichungen von der Bebauungsziffer im Rahmen von Nutzungsumlage rungen sind möglich, wenn das Hinzukaufen von Land oder eine Landumle gung nicht möglich ist und das Projekt in wohnqualitativer, städtebaulicher und ästhetischer Hinsicht überzeugt. Dabei gelten insbesondere folgende Gründe für Nutzungsumlagerungen: a. Nachverdichtung weitgehend überbauter Quartiere bzw. Parzellen; 5 7.1-1 Gemeinde Reinach b. Nachverdichtung von historisch gewachsenen Bebauungsstrukturen unter Beachtung des Ortsbildschutzes; c. Bauweisen, die auf Lärmbelastung reagieren; d. Beachtung des Aussichtsschutzes; sowie e. behindertengerechte Bauweisen.
3Die Ausnützungsziffer darf bei der Nutzungsumlagerung nicht überschritten werden.
4Die ordentliche Bebauungsziffer kann durch die Nutzungsumlagerung bis maximal 30% (relativ) erhöht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.