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Art. 27

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 22 · Original-PDF

1Wird eine Parzelle nur teilweise überbaut oder mit dem Bauprojekt erheblich unternutzt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass mit einer zukünftigen zonengemässen Überbauung die Ausnützungsziffer erreicht werden kann. Ausnützungsziffer

2Für verglaste Balkone, Sitzplätze und Wintergärten ausserhalb der thermischen Gebäudehülle wird ein Nutzungsbonus gewährt. Er darf höchstens 20 m2 pro Wohneinheit betragen. 4.2 Gewerbe / Verkaufsflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.