Art. 61 · Aufhebung von Gestaltungsplänen
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 4 · Original-PDF
Anhang 1: Nutzung in den Zonen für öffentliche Zwecke Anhang 2: Grünzonen (ohne Grünzonen Gewässerraum) Anhang 3: Naturschutzzonen Anhang 4: Geotobschutzzonen *Planungszone Anhang 5: Archäologische Fundstellen (orientierend) Anhang 6: Gestrichen Anhang 7: Aussichtspunkte Anhang 8: Inventar der geschützten Naturobjekte Anhang 9: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht (orientierend) 4 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 Die Einwohnergemeinde Reiden erlässt gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 7. März 1989 und das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) vom 18. September 1990 sowie unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet folgendes Bau- und Zonenreglement: A. PLANUNGSVORSCHRIFTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 61 Aufhebung von Gestaltungsplänen31 Die folgenden Gestaltungspläne werden in Anwendung von § 74 Abs. 4 PBG aufgehoben:
a)Hölzli (Parzelle Nr. 951, GB Reiden)
b)Halde (Parzellen Nr. 24, 271, 323, 325, 326, 327, 328, 329 und 330, GB Richenthal) Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 4. Dezember 2013 Der Gemeindepräsident
Die Gemeindeschreiberin H. Luternauer
M. Bucher Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 458 vom 15. April 2014 genehmigt.
31Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. Die Aufhebung des Gestaltungsplan Halde ist nicht in Kraft aufgrund Beschwerde gegen den RRE Nr. 1112 vom 14. Oktober 2025 betreffend Rückzonung der Grundstücke Nrn. 328, 329, 271 (Teilfläche), GB Richenthal. 24 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 Die an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017 und vom Regierungsrat am 27. Februar 2018 genehmigten Änderungen betreffen die Zuständigkeitsregelung als Folge der Gemeindereorganisation. Die an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 und vom Regierungsrat am 17. September 2019 genehmigten Änderungen betreffen die Umzonung des ehemaligen Gemeindehauses und des Feuerwehrdepots Langnau von der Zone für öffentliche Zwecke in die Dorfzone. Die an der Gemeindeversammlung vom 22. September 2022 und vom Regierungsrat am 7. Februar 2023 genehmigten Änderungen betreffen die Ausscheidung der Sonderbauzone Lupfen und der Naturschutzzone Lupfen sowie die Festlegung des Gewässerraums im Gebiet Lupfen. Die an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 und vom Regierungsrat am 14. Oktober 2025 genehmigten Änderungen betreffen die Gewässerraumfestlegung und die Rückzonungen. 25 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 1: NUTZUNG IN DEN ZONEN FÜR ÖFFENTLICHE ZWECKE Nr. Gebietsbezeichnung Nutzweise ES Reiden:
1Chlifeld Sport und Freizeitanlagen III
2Reidmatt Kirchenzentrum, reformiert II
3Dorfzentrum Schulische Bedürfnisse II
4Spielwiese Feld Schulische Bedürfnisse, Wohnen im Alter, höchstens 4 Vollgeschosse II
5Feldheim Altersstützpunkt II
6Kirche Kirchenzentrum, katholisch III
7Reiden Mitte/Friedhof Friedhofanlagen, Schulanlage, Dreifachturnhalle II
8Reidermoos Schulanlage III
9Spitzhubel Bedürfnisse Bildung, Gesundheit, Freizeit, Forstund Landwirtschaft II
10Im Zopf Abwasserpumpwerk III Langnau:
11Schul- und Kirchenareal Schulanlage, Sportanlage, Kirche, Friedhof II 12 32 Dorfstrasse 9 Feuerwehrdepot III
13Leimgrube/Schallbrig Freizeit III
14Wiggergass Kläranlage und Tierkörpersammelstelle IV
15Mehlsecken Abwasserpumpstation III Richenthal:
16Dorf Schulische Bedürfnisse II
17Kirche Kirchenzentrum, katholisch II
32Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019, genehmigt vom Regierungsrat am 17. September 2019, in Kraft seit 17. September 2019. 26 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 2: GRÜNZONEN (OHNE GRÜNZONE GEWÄSSERRAUM) Nr. Gebietsbezeichnung Zweck Reiden:
1Kommendehügel Erhaltung der Eigenart des Kommendehügels und seiner Bauten.
2Hubel Freihalten der Westflanke des Hügels von Bauten und Anlagen.
3Lusberg Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Wohnzone. Zulässig sind Bauten und Anlagen, welche diesem Zweck und der Bewirtschaftung des Landes dienen.
4Mühlematt Schaffung eines Grünraums am Siedlungsrand (landschaftlich sensible Lage). Bauten und Anlagen sind nicht zulässig.
5Brüelmatte Freihaltekorridor zwischen Wohn- und Arbeitszone. Freihalten des Gewässerraums. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen nicht gestattet.
6Stumpe Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Wohnzone.
7Renzligen Erhaltung der Freifläche bei der Kapelle St. Anna. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche oder für öffentliche und gemeinsame Aussenräume genutzt werden. 7a33 Spitzhubel Freihalten der unüberbauten Fläche. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche oder für Christbaumkulturen genutzt werden. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. Zulässig sind ausserdem die bestehenden Parkplätze und die Zufahrtsstrasse (Strassenparzelle Nr. 1124, GB Reiden), die bei Bedarf verbreitert werden darf.
8Höchflue Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Arbeitszone. Langnau:
9Heubeeriberg / Steigruebewald Freihalten des Gebiets zwischen Wald und Kantonsstrasse. 9a34 Bim Chrüz Freihalten des Gewässerraums und der unüberbauten Fläche am südlichen Rand der Bauzone. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. 9b35 Dorf Freihalten der unüberbauten Fläche. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. Richenthal:
10Geissmatte Freihalten des Gewässerraums. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen nicht gestattet. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche, für öffentliche und gemeinsame Aussenräume oder als Hausgartenfläche genutzt werden.
11Sagi Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme des Wasserreservoirs sowie von Fuss- und Fahrwegen nicht gestattet.
33Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025.
34Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025.
35Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 27 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013
12Kurhaus Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen und der Kneippanlage im Huebbach nicht gestattet. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche, für öffentliche und gemeinsame Aussenräume oder als Hausgartenfläche genutzt werden.
13Ziegelmatte Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme des Schmutzwasserpumpwerkes sowie von Fusswegen nicht gestattet. 1436 I de Hueb Freihalten der unüberbauten Fläche. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig.
36Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 28 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 3: NATURSCHUTZZONEN Nr. Gebietsbezeichnung Grundst. Nr. Art / Schutzziel Reiden (GB 520):
1Unterfeldächer 10 Ehemalige Kiesgrube: Integrale Erhaltung des Kiesgrubenbiotops als Lebensraum für seltene und geschützte Amphibien-, Vogel- und Insektenarten sowie als belebendes Landschaftselement.
2Moosmatte 2099, 2100 Hochstaudenried, Pfeifengrasried
3Weihermatte 688 Flachmoor / Nassbiotop: Integrale Erhaltung; Schutz-, Nutzungs- und Pflegebestimmungen sind in der kommunalen Verordnung vom 11. Dez. 1974 geregelt.
4Gungelgrabe 2202, 2203, 2204, 2208, 2255 Hochstaudenried
5Lätte 2447 (Teil) Fromentalwiese
6Sertel 2421,2423, 2425 Extensive Wiesen
7Bärenmatte/ Lehngraben an Uerke 2256, 2266 Extensive Wiese
8Höchflue 703, 702 Molasseaufschlüsse Höchflue Langnau (GB 514):
9Halde 504 Artenreiche Wiese
10Brüelmatte 369 Artenreiche Wiese, Hochstaudenbrache
11Houete Artenreiche Wiese
12Halde 467 Artenreiche Wiese
13Altetal 295 Hochstaudenried, Grosseggenried
14Richenthalstr. Felsabbruch, strukturreicher Waldrand
15Leimgrube 241 Biotop, extensive Wiese 15a Lupfen 215 Retentionsanlage, naturnah genutzter Grünraum Richenthal (GB 521):
16Huebberg 168, 171 Extensivstandort
b)Brachen: Aufkommende Holzgewächse sind periodisch zu entfernen. Jegliche Ablagerungen von Materialien sind untersagt. 29 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 4: GEOTOPSCHUTZZONEN * Planungszone Nr. Gebietsbezeichnung Art / Schutzziel Langnau:
1Hasli Riss-Moräne
2Buechberg Molasseaufschlüsse
3Buechberg Risszeitlicher Drumlin
4Blattenstrasse Molasseaufschlüsse
5Brättschällenberg Molasselandschaft Richenthal:
6Gibelwald, Risiwald Glaziallandschaft
7Hinter Huebäbni Molasseaufschluss und Schotter-Vorkommen
8Hueben Rundhöcker, Molasseaufschluss und Quellstollen
9Äberdinger Höchi Molasseaufschluss Nr. AFS-Nr. Gebietsbezeichnung Reiden:
1 137 Stumpen 2 139 Reidermoos 3 140 Löli 4 141 Kommendehügel 5 138 Höchflue 6 143 Antoniloch
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
7 144 Hinter Sertel / Schlosshubel 8 145 Ob Bärenloch
9 146 Geissmatt Richenthal: 10 142 Kirchenareal
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
30 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 7: AUSSICHTSPUNKTE Nr. Gebietsbezeichnung Reiden:
1Neuhuser
2Spitzhubel
3Chlämpeberg
4Kommende
5Bruggacher
6Stumpe
7Lusberg
8Äbnet Allmend Langnau:
9Schallbrig
10Heubeeriberg
11Allmend Mehlsecken Richenthal:
12Chlämpe
13Hinterlinig
14Hellwald
15Usser-Sinnerwald/Tannacher
16Linigwald
17Mühlestrasse
18Vorholz
19Reckenberg 31 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 8: INVENTAR DER GESCHÜTZTEN NATUROBJEKTE Nr. Art Ort Reiden:
1Eiche Hübeli
2Erle und Weidengruppe Moosmatte
3Linde Gutsbetrieb
4Kirschbaum Höferberg, Allmend
5Sehr grosse Linde Kommende
6Eiche Schafmatt
7Biotop Lehgraben
8Biotop Lehgraben
9Eiche Lusberg
10Kastanienbäume Schulhaus Pestalozzi
11Kastanienbäume Schulhaus Reidermoos Langnau:
12Eiche Mülihof
13Linde Alter Kirchplatz Langnau
14Kastanienbäume Postplatz Langnau
15Schützenplatz mit Linde Buechberg 16 2 Linden Sportplatz Ost
17Ahorn Buechbergwiese
18Schwarzerle Altental Richenthal:
19Biotop Höllwald Innere Fronhofen
20Stieleiche Beim Gehöft Ober Fronhofen
21Winterlinde Gehöft Hueb
22Winterlinde Gehöft Huebberg
23Kleiner Steinbruch Gugger
24Biotop Geissmatt 32 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 9: GEBIETE MIT GESTALTUNGSPLANPFLICHT (ORIENTIEREND) Nr. Grundst. Nr. (GB 520 Reiden / GB 521 Richenthal) Vorgaben für den Gestaltungsplan Bemerkungen
1Sonnhalde: 685, 687, 1018 - 1022 Raum für die Öffnung und naturgerechte Gestaltung des Sertelbachs ausscheiden Gestaltungsplan vorhanden
2Lusberg:
501, 502, 553, 554, 555, 785, 789, 2287, 2288, 2378,
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
2379 Berücksichtigung der Erschliessung der Bauzone aufgrund eines generellen Erschliessungsprojektes. Landumlegung. Gewährleistung einer landschaftsverträglichen Bauweise. Teilweise überbaut
5Sonnehof: 303 Berücksichtigung der Erschliessung des ÜG auf den Grundstücken Nr. 302 und 303. Teilweise überbaut
7Unterdorf: 60, 61 Aufzeigen der Erschliessung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Überbaut mit Altbauten 8 37 Hölzli: 951 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes. Firsthöhe max. 7.00 m. Gebäudelänge: max. 12.00 m. Gebäudeabstand: min. 8.00 m. Unbebaut
9Hölzli: 670, 799 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes. Unbebaut
10Hölzli: 842, 978, 979 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Unbebaut
12Reidermoos: 741 Aufzeigen der Parzellierung und Gewähr-leistung einer ortsbildgerechten Bauweise. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Abparzelliert und überbaut
13Reidermoos: 861 Aufzeigen der Parzellierung und Gewährleistung einer ortsbildgerechten Bauweise. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Teilweise überbaut
14Reidermoos: 737 Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Parzellierung und Gewährleistung einer ortsbildgerechten Bauweise unbebaut
15Oberdorf: 255, 256 Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Vollständig überbaut
16Reidermoos: 726 Nachweis betreffend des Umgangs mit technischen Risiken (Näche zur Swissgas-Leitung) unbebaut
37Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 33
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.