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Art. 61 · Aufhebung von Gestaltungsplänen

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 4 · Original-PDF

Anhang 1: Nutzung in den Zonen für öffentliche Zwecke Anhang 2: Grünzonen (ohne Grünzonen Gewässerraum) Anhang 3: Naturschutzzonen Anhang 4: Geotobschutzzonen *Planungszone Anhang 5: Archäologische Fundstellen (orientierend) Anhang 6: Gestrichen Anhang 7: Aussichtspunkte Anhang 8: Inventar der geschützten Naturobjekte Anhang 9: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht (orientierend) 4 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 Die Einwohnergemeinde Reiden erlässt gestützt auf das Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 7. März 1989 und das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) vom 18. September 1990 sowie unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts für ihr Gemeindegebiet folgendes Bau- und Zonenreglement: A. PLANUNGSVORSCHRIFTEN I. Allgemeine Bestimmungen Art. 61 Aufhebung von Gestaltungsplänen31 Die folgenden Gestaltungspläne werden in Anwendung von § 74 Abs. 4 PBG aufgehoben:

a)Hölzli (Parzelle Nr. 951, GB Reiden)

b)Halde (Parzellen Nr. 24, 271, 323, 325, 326, 327, 328, 329 und 330, GB Richenthal) Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 4. Dezember 2013 Der Gemeindepräsident

Die Gemeindeschreiberin H. Luternauer

M. Bucher Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 458 vom 15. April 2014 genehmigt.

31Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. Die Aufhebung des Gestaltungsplan Halde ist nicht in Kraft aufgrund Beschwerde gegen den RRE Nr. 1112 vom 14. Oktober 2025 betreffend Rückzonung der Grundstücke Nrn. 328, 329, 271 (Teilfläche), GB Richenthal. 24 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 Die an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017 und vom Regierungsrat am 27. Februar 2018 genehmigten Änderungen betreffen die Zuständigkeitsregelung als Folge der Gemeindereorganisation. Die an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 und vom Regierungsrat am 17. September 2019 genehmigten Änderungen betreffen die Umzonung des ehemaligen Gemeindehauses und des Feuerwehrdepots Langnau von der Zone für öffentliche Zwecke in die Dorfzone. Die an der Gemeindeversammlung vom 22. September 2022 und vom Regierungsrat am 7. Februar 2023 genehmigten Änderungen betreffen die Ausscheidung der Sonderbauzone Lupfen und der Naturschutzzone Lupfen sowie die Festlegung des Gewässerraums im Gebiet Lupfen. Die an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2023 und vom Regierungsrat am 14. Oktober 2025 genehmigten Änderungen betreffen die Gewässerraumfestlegung und die Rückzonungen. 25 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 1: NUTZUNG IN DEN ZONEN FÜR ÖFFENTLICHE ZWECKE Nr. Gebietsbezeichnung Nutzweise ES Reiden:

1Chlifeld Sport und Freizeitanlagen III

2Reidmatt Kirchenzentrum, reformiert II

3Dorfzentrum Schulische Bedürfnisse II

4Spielwiese Feld Schulische Bedürfnisse, Wohnen im Alter, höchstens 4 Vollgeschosse II

5Feldheim Altersstützpunkt II

6Kirche Kirchenzentrum, katholisch III

7Reiden Mitte/Friedhof Friedhofanlagen, Schulanlage, Dreifachturnhalle II

8Reidermoos Schulanlage III

9Spitzhubel Bedürfnisse Bildung, Gesundheit, Freizeit, Forstund Landwirtschaft II

10Im Zopf Abwasserpumpwerk III Langnau:

11Schul- und Kirchenareal Schulanlage, Sportanlage, Kirche, Friedhof II 12 32 Dorfstrasse 9 Feuerwehrdepot III

13Leimgrube/Schallbrig Freizeit III

14Wiggergass Kläranlage und Tierkörpersammelstelle IV

15Mehlsecken Abwasserpumpstation III Richenthal:

16Dorf Schulische Bedürfnisse II

17Kirche Kirchenzentrum, katholisch II

32Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019, genehmigt vom Regierungsrat am 17. September 2019, in Kraft seit 17. September 2019. 26 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 2: GRÜNZONEN (OHNE GRÜNZONE GEWÄSSERRAUM) Nr. Gebietsbezeichnung Zweck Reiden:

1Kommendehügel Erhaltung der Eigenart des Kommendehügels und seiner Bauten.

2Hubel Freihalten der Westflanke des Hügels von Bauten und Anlagen.

3Lusberg Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Wohnzone. Zulässig sind Bauten und Anlagen, welche diesem Zweck und der Bewirtschaftung des Landes dienen.

4Mühlematt Schaffung eines Grünraums am Siedlungsrand (landschaftlich sensible Lage). Bauten und Anlagen sind nicht zulässig.

5Brüelmatte Freihaltekorridor zwischen Wohn- und Arbeitszone. Freihalten des Gewässerraums. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen nicht gestattet.

6Stumpe Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Wohnzone.

7Renzligen Erhaltung der Freifläche bei der Kapelle St. Anna. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche oder für öffentliche und gemeinsame Aussenräume genutzt werden. 7a33 Spitzhubel Freihalten der unüberbauten Fläche. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche oder für Christbaumkulturen genutzt werden. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. Zulässig sind ausserdem die bestehenden Parkplätze und die Zufahrtsstrasse (Strassenparzelle Nr. 1124, GB Reiden), die bei Bedarf verbreitert werden darf.

8Höchflue Freihalten des Gebietes zwischen Wald und Arbeitszone. Langnau:

9Heubeeriberg / Steigruebewald Freihalten des Gebiets zwischen Wald und Kantonsstrasse. 9a34 Bim Chrüz Freihalten des Gewässerraums und der unüberbauten Fläche am südlichen Rand der Bauzone. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. 9b35 Dorf Freihalten der unüberbauten Fläche. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig. Richenthal:

10Geissmatte Freihalten des Gewässerraums. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen nicht gestattet. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche, für öffentliche und gemeinsame Aussenräume oder als Hausgartenfläche genutzt werden.

11Sagi Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme des Wasserreservoirs sowie von Fuss- und Fahrwegen nicht gestattet.

33Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025.

34Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025.

35Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 27 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013

12Kurhaus Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme von Fusswegen und der Kneippanlage im Huebbach nicht gestattet. Die Zone kann als landwirtschaftliche Fläche, für öffentliche und gemeinsame Aussenräume oder als Hausgartenfläche genutzt werden.

13Ziegelmatte Freihalten von Gewässerraum und Waldrand. Bauten und Anlagen sind mit Ausnahme des Schmutzwasserpumpwerkes sowie von Fusswegen nicht gestattet. 1436 I de Hueb Freihalten der unüberbauten Fläche. Private Garten- und Freizeiteinrichtungen sind zulässig. Die Kleintierhaltung ist ebenfalls zulässig.

36Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 28 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 3: NATURSCHUTZZONEN Nr. Gebietsbezeichnung Grundst. Nr. Art / Schutzziel Reiden (GB 520):

1Unterfeldächer 10 Ehemalige Kiesgrube: Integrale Erhaltung des Kiesgrubenbiotops als Lebensraum für seltene und geschützte Amphibien-, Vogel- und Insektenarten sowie als belebendes Landschaftselement.

2Moosmatte 2099, 2100 Hochstaudenried, Pfeifengrasried

3Weihermatte 688 Flachmoor / Nassbiotop: Integrale Erhaltung; Schutz-, Nutzungs- und Pflegebestimmungen sind in der kommunalen Verordnung vom 11. Dez. 1974 geregelt.

4Gungelgrabe 2202, 2203, 2204, 2208, 2255 Hochstaudenried

5Lätte 2447 (Teil) Fromentalwiese

6Sertel 2421,2423, 2425 Extensive Wiesen

7Bärenmatte/ Lehngraben an Uerke 2256, 2266 Extensive Wiese

8Höchflue 703, 702 Molasseaufschlüsse Höchflue Langnau (GB 514):

9Halde 504 Artenreiche Wiese

10Brüelmatte 369 Artenreiche Wiese, Hochstaudenbrache

11Houete Artenreiche Wiese

12Halde 467 Artenreiche Wiese

13Altetal 295 Hochstaudenried, Grosseggenried

14Richenthalstr. Felsabbruch, strukturreicher Waldrand

15Leimgrube 241 Biotop, extensive Wiese 15a Lupfen 215 Retentionsanlage, naturnah genutzter Grünraum Richenthal (GB 521):

16Huebberg 168, 171 Extensivstandort

b)Brachen: Aufkommende Holzgewächse sind periodisch zu entfernen. Jegliche Ablagerungen von Materialien sind untersagt. 29 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 4: GEOTOPSCHUTZZONEN * Planungszone Nr. Gebietsbezeichnung Art / Schutzziel Langnau:

1Hasli Riss-Moräne

2Buechberg Molasseaufschlüsse

3Buechberg Risszeitlicher Drumlin

4Blattenstrasse Molasseaufschlüsse

5Brättschällenberg Molasselandschaft Richenthal:

6Gibelwald, Risiwald Glaziallandschaft

7Hinter Huebäbni Molasseaufschluss und Schotter-Vorkommen

8Hueben Rundhöcker, Molasseaufschluss und Quellstollen

9Äberdinger Höchi Molasseaufschluss Nr. AFS-Nr. Gebietsbezeichnung Reiden:

1 137 Stumpen
2 139 Reidermoos
3 140 Löli
4 141 Kommendehügel
5 138 Höchflue
6 143 Antoniloch

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

7 144 Hinter Sertel / Schlosshubel 8 145 Ob Bärenloch

9 146 Geissmatt
Richenthal:
10 142 Kirchenareal

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

30 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 7: AUSSICHTSPUNKTE Nr. Gebietsbezeichnung Reiden:

1Neuhuser

2Spitzhubel

3Chlämpeberg

4Kommende

5Bruggacher

6Stumpe

7Lusberg

8Äbnet Allmend Langnau:

9Schallbrig

10Heubeeriberg

11Allmend Mehlsecken Richenthal:

12Chlämpe

13Hinterlinig

14Hellwald

15Usser-Sinnerwald/Tannacher

16Linigwald

17Mühlestrasse

18Vorholz

19Reckenberg 31 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 8: INVENTAR DER GESCHÜTZTEN NATUROBJEKTE Nr. Art Ort Reiden:

1Eiche Hübeli

2Erle und Weidengruppe Moosmatte

3Linde Gutsbetrieb

4Kirschbaum Höferberg, Allmend

5Sehr grosse Linde Kommende

6Eiche Schafmatt

7Biotop Lehgraben

8Biotop Lehgraben

9Eiche Lusberg

10Kastanienbäume Schulhaus Pestalozzi

11Kastanienbäume Schulhaus Reidermoos Langnau:

12Eiche Mülihof

13Linde Alter Kirchplatz Langnau

14Kastanienbäume Postplatz Langnau

15Schützenplatz mit Linde Buechberg 16 2 Linden Sportplatz Ost

17Ahorn Buechbergwiese

18Schwarzerle Altental Richenthal:

19Biotop Höllwald Innere Fronhofen

20Stieleiche Beim Gehöft Ober Fronhofen

21Winterlinde Gehöft Hueb

22Winterlinde Gehöft Huebberg

23Kleiner Steinbruch Gugger

24Biotop Geissmatt 32 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 ANHANG 9: GEBIETE MIT GESTALTUNGSPLANPFLICHT (ORIENTIEREND) Nr. Grundst. Nr. (GB 520 Reiden / GB 521 Richenthal) Vorgaben für den Gestaltungsplan Bemerkungen

1Sonnhalde: 685, 687, 1018 - 1022 Raum für die Öffnung und naturgerechte Gestaltung des Sertelbachs ausscheiden Gestaltungsplan vorhanden

2Lusberg:

501, 502, 553, 554,
555, 785, 789,
2287, 2288, 2378,

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.

2379 Berücksichtigung der Erschliessung der Bauzone aufgrund eines generellen Erschliessungsprojektes. Landumlegung. Gewährleistung einer landschaftsverträglichen Bauweise. Teilweise überbaut

5Sonnehof: 303 Berücksichtigung der Erschliessung des ÜG auf den Grundstücken Nr. 302 und 303. Teilweise überbaut

7Unterdorf: 60, 61 Aufzeigen der Erschliessung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Überbaut mit Altbauten 8 37 Hölzli: 951 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes. Firsthöhe max. 7.00 m. Gebäudelänge: max. 12.00 m. Gebäudeabstand: min. 8.00 m. Unbebaut

9Hölzli: 670, 799 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes. Unbebaut

10Hölzli: 842, 978, 979 Aufzeigen der Erschliessung und Parzellierung. Unbebaut

12Reidermoos: 741 Aufzeigen der Parzellierung und Gewähr-leistung einer ortsbildgerechten Bauweise. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Abparzelliert und überbaut

13Reidermoos: 861 Aufzeigen der Parzellierung und Gewährleistung einer ortsbildgerechten Bauweise. Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Teilweise überbaut

14Reidermoos: 737 Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Parzellierung und Gewährleistung einer ortsbildgerechten Bauweise unbebaut

15Oberdorf: 255, 256 Nachweis der Einhaltung des Planungswertes nach LSV. Vollständig überbaut

16Reidermoos: 726 Nachweis betreffend des Umgangs mit technischen Risiken (Näche zur Swissgas-Leitung) unbebaut

37Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 33

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.