Art. 54 · Energieeffizienz; Nachhaltigkeit
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 3 · Original-PDF
3 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 D. AUFSICHT, VOLLZUG, STRAFEN Art. 54 Energieeffizienz; Nachhaltigkeit
1Der Gemeinderat fördert sowohl die sparsame und rationelle Energienutzung als auch die Nutzung regenerierbarer Energien. Er kann Beiträge an erneuerbare Energien entrichten. 2 ln Gestaltungsplangebieten wird für energieeffiziente Bauten (Minergie-Standard oder besser) ein Ausnützungsbonus im Rahmen von Artikel 38 Abs. 3 BZR gewährt. Die gewährten Boni dürfen insgesamt 15 % nicht überschreiten.
3Für Umbauten bestehender Gebäude, welche nach dem Minergie-Standard für Umbauten saniert werden, kann die zuständige Stelle zusätzlich zur Grundausnützung gemäss den Zonenbestimmungen einen Ausnützungsbonus von 0.02 gewähren, sofern nicht bereits ein Bonus nach Art. 38 BZR gewährt wurde.23
4Für Neubauten ausserhalb von Gestaltungsplangebieten, welche nach dem Minergie-Standard für Neubauten erstellt werden, kann die zuständige Stelle einen zusätzlichen Ausnützungsbonus von 0.02 gewähren.24
21Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.
22Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.
23Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.
24Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018. 22 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 D. AUFSICHT, VOLLZUG, STRAFEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.