Art. 29 · Übriges Gebiet (ÜG) und Reservezone (R)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 14 · Original-PDF
1Das übrige Gebiet (ÜG) umfasst:
–Autobahnen, Kantonsstrassen und Gemeindestrassen Klasse 1
–Bahnanlagen
–Uferwege entlang Bauzone
–ausparzellierte Gewässer
–nicht parzellierte Gewässer mit einer Mindestbreite von 3 m gemäss Bodenbedeckung der amtlichen Vermessung.
2Die Reservezone (R) umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt bzw. für das Strategische Arbeitsgebiet Reiden Süd gemäss dem Kantonalen Richtplan 2009 vorgesehen ist. Bis zur definitiven Nutzungszuweisung dürfen keine Neubauten erstellt werden. Bei bestehenden Bauten sind Bestand und angemessene Erweiterung gewährleistet. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
3Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.