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Art. 27 · Rekultivierungszone (RK)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 13 · Original-PDF

1Die Grube auf Parzelle 173, GB Richenthal soll unter Berücksichtigung aller Schutz- und Nutzungsanliegen rekultiviert werden. Dabei ist die spezielle Eignung (z.B. als Ablagerungsstelle für Aushubmaterial) zu prüfen. Die detaillierte Rekultivierung wird in einem Sondernutzungsplan geregelt. Der Sondernutzungsplan ist innerhalb von 5 Jahren nach Genehmigung der Ortsplanung zu erarbeiten.

2Nach dem Abschluss der Rekultivierung ist das Areal in einem ordentlichen Verfahren einer geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

3Lärmempfindlichkeitsstufe: III III. Nichtbauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.