Art. 25 · Nutzweise
BZO Regensdorf · S. 25 · Original-PDF
25 10. Abstellplätze 10.1 Normbedarf
1Für Wohnen sind folgende Personenwagen-Abstellplätze zu erstellen: 0.8 PP / 80 m2 Geschossfläche 1.1 PP / 80 m2 Geschossfläche
Bewohner: mind. max.
Besucher:
pro 4 Wohnungen 1 PP
2Bei anderen Bauten und Anlagen bestimmt sich die Zahl der Fahrzeugabstellplätze aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Als Richtlinie für die Festlegung der Abstellplätze gilt die kantonale Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs vom Oktober 1997.
3Angebrochene Abstellplatzzahlen sind aufzurunden. 10.2 Reduzierter Bedarf für Beschäftigte, Kunden und Besucher
Die Zahl der erforderlichen und zulässigen Abstellplätze wird aufgrund der Erschliessung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (öV) in Prozenten des Normbedarfs festgelegt. Als Richtlinie für die Festlegung der Reduktionsfaktoren gilt die kantonale Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs vom Oktober
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.