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Art. 2.7 · Abstände

BZO Regensdorf · S. 12 · Original-PDF

2.7 Abstände

1Die kantonalen Abstandsvorschriften für Bauten mit brennbaren Aussenwänden finden keine Anwendung.

2Besondere Gebäude (Nebengebäude) im Sinne von § 273 PBG können in der Kernzone ungeachtet der Mantellinien nach den Abstands- und Grenzbauvorschriften des PBG erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.