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Art. 1.2 · Zonenplan, Kernzonenpläne, Ergänzungspläne

BZO Regensdorf · S. 6 · Original-PDF

1.2 Zonenplan, Kernzonenpläne, Ergänzungspläne

1Für die Zoneneinteilung ist der genehmigte Zonenplan 1:5'000 massgebend. Die genaue Abgrenzung der Zonen sowie der genaue Verlauf von Waldgrenzen, Gewässer- und Waldabstandslinien ist in der amtlichen Vermessung (Mehranforderungen gemäss § 5 KVAV) definiert.

2Für die Kernzone gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:1'000.

3Für die Waldabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:1'000.

4Für das Gebiet Bahnhof Nord gilt der Ergänzungsplan «Zentrumszone Bahnhof Nord» im Massstab 1:1'000.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.