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Art. 3 · Anregungsverfahren zur Richtplanung

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 4 · Original-PDF

1Die Richtpläne werden vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Zeit kann sich jeder schriftlich zum Entwurf äussern. Der Gemeinderat nimmt mit dem Erlass des Richtplans zu den Einwendungen Stellung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.