← BZO Rebstein · Inhaltsverzeichnis

Art. 14 · Gebäudehöhe, Firsthöhe

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Rebstein · S. 10 · Original-PDF

1Die Gebäudehöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und dem ausgemittelten Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberkante in der Fassadenmitte.

2Als Niveaupunkt gilt der Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses auf dem gewachsenen Boden.

3Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches.

4Bei zusammengebauten Bauten wird die Gebäude- und Firsthöhe für jeden einzelnen Gebäudeteil ermittelt.

5Geschlossene, massive Brüstungen bei Flachdächern werden der Gebäudehöhe hinzugerechnet.

6Bei ungleich hohen Fassaden wird die Gebäudehöhe ausgemittelt. 10 | S e i t e 11 | S e i t e

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.