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Art. 9 · 2.10 Dachaufbauten, Dachflächenfenster, Dacheinschnitte
BZO Rafz · S. 10 · Original-PDF
9 Nach aussen in Erscheinung tretende technische Auf- und Anbauten auf den Dächern und an den Fassaden sind möglichst unauffällig zu gestalten. 2.11 Fassaden- und Fenstergestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.