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Art. 8.2 · Erholungszone A, Freibad

BZO Rafz · S. 14 · Original-PDF

8.2 Erholungszone A, Freibad In der Erholungszone EA sind ein Freibad sowie diesem Zweck dienende Bauten und Anlagen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.