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Art. 7.50 · Gebäudelänge bei offener Überbauung
BZO Rafz · S. 9 · Original-PDF
7.50 Gebäudelänge bei offener Überbauung max. m 7.50 7.50
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.