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Art. 6 · 2.Kernzonen72.1

BZO Pfungen · S. 6 · Original-PDF

6 Teilrevision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung 2. Kernzonen 2.1 Grundsätzliche Anforderung en an Bauten, Anlagen und UmschwungGestaltungsanforde-rungenBauten, Anlagen und Umschwung sind im Ganzen wie in ihren ein-zelnen Teilen so zu gestalten, dass der ortstypische Gebiets-charakter gewahrt und gepflegt, sowie eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.Dies gilt insbesondere für:

a)Kubische Erscheinung (Form, äussere Abmessungen)

b)Fassaden (Gliederung, Struktur)

c)Fenster, Türen (Gliederung Gestaltung, Proportionen)

d)Dächer (Art und Neigung, Firstrichtung, Vorsprünge, Durchbrü-che) e)Materialien und Farbef) Umgebung und Hofraum (Höhenlage der Gebäude, Einfrie-dung,Gestaltung, Bepflanzung)

g)Strassenraum (Hauszugang, Vorplatz, Vorgarten, Brunnenanlage)Diese allgemeinen Anforderungen gelten auch für Energiegewin-nungsanlagen. 2.2BaubereicheLage von Hauptgebäu-denHauptgebäude sind innerhalb der im Kernzonenplan be zeichneten Baubereiche zu erstellen. 2.3 Ersatzbauten und entsprechende Umbauten Fassadenbereich1 Hauptgebäude, deren Giebel -oder Trauffassaden im Ker n zo -nenpla n mit einem Fassadenbereich bezeichnet sind, müssen mit der jeweiligen Fassade ganz im b etreffenden Fassadenbereich liegen. Die Fassaden in nerhalb des Fa ssadenbereiches haben die Gebäude- und Firsthöhe des Al tbaus zu übernehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.